Allgemeine Reisebedingungen der KVW Reisen GmbH

 

Allgemeine Reisebedingungen der KVW Reisen GmbH

Lizenz Prot. Nr. 551857 (16.07.2021)

1. Anwendbare Bestimmungen
1.1 Einen wesentlichen Bestandteil des Reisevertrages bilden, außer den nachfolgenden allgemeinen Bedingungen, die Angaben, die in den Broschüren, Reiseprospekten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen/Buchungsbestätigungen, Teilnahmebescheides, Reiseunterlagen und auf der Homepage ( www.kvwreisen.eu ) enthalten sind. Bei Abschluss eines Pauschalreisevertrags, erklärt der/die ReiseteilnehmerIn ausdrücklich für sich und für die Personen, die er/sie für die Pauschalreise anmeldet, in den Reisevertrag, in die darin enthaltenen Hinweise, sowie in die vorliegenden allgemeinen Bedingungen einzuwilligen. 1.2 Der Reisevertrag wird außerdem geregelt: a) durch das GVD Nr. 79 vom 23.05.2011 (sog. „Tourismuskodex“, nachfolgend auch „CdT“), geändert durch das GvD Nr. 62 vom 06.06.2018 zur Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2302/2015;
b) durch die einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches im Bereich
Transport sowie Dienstleistungsvertrag und Mandat;
c) durch das GvD Nr. 206 vom 06.09.2005 („Verbraucherschutzkodex“);
d) durch das Gesetz Nr. 3 der Autonomen Provinz Bozen vom 20.02.2002;

2. Buchung – Angebot zum Kauf einer Pauschalreise
2.1 Der Abschluss eines Reisevertrages wird durch Titel VI des GvD Nr. 79 vom 23.05.2011 geregelt. Vor Abschluss des Reisevertrages wird der/dem ReiseteilnehmerIn das Formblatt gemäß Anhang A, Teil II des Tourismuskodex, ausgehändigt, sowie die Informationen laut Art. 34 CdT mittels Broschüren, Reiseprospekten und/oder Kostenvoranschlägen übermittelt.2.2 Das Angebot zum Kauf eines Reisepakets kann in mündlicher oder schriftlicher Form, per Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, online) oder bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien zwischen KVW Reisen GmbH und dem/der ReiseteilnehmerIn sowohl in als auch außerhalb der Geschäftsräume von KVW Reisen GmbH erfolgen.
2.3 Die Buchung ist für einen Zeitraum von fünfzehn Tagen ab dem Datum des Eingangs der Reservierung bei KVW Reisen GmbH verbindlich und unwiderruflich. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Reisende di Buchungs- Rechnungsbestätigung von KVW Reisen GmbH übermittelt bekommt.
2.4 Bei der Buchung von Sprachreisen ist die Wirksamkeit des Reisevertrages der Bedingung unterworfen, dass die Schule die Buchung des Reisenden bestätigt. Bei Nicht-Bestätigung durch die jeweilige Schule wird der/die ReiseteilnehmerIn umgehend von KVW Reisen GmbH darüber informiert.
2.5 Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach muss eine Abschrift oder eine Bestätigung des Reisevertrages auf einem dauerhaften Datenträger dem Reisenden zur Verfügung gestellt werden. Wird der Pauschalreisevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien abgeschlossen, hat der/die ReiseteilnehmerIn das Anrecht eine Abschrift des Vertrages in Papierform ausgehändigt zu bekommen.
2.6 Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume (im Sinne von Art. 45 Abs. 1 Buchstabe h GvD Nr. 206 vom 06.09.2005) abgeschlossen werden, ist dem/der ReiseteilnehmerIn eine Abschrift oder Bestätigung des Pauschalreisevertrags in Papierform oder bei Zustimmung des/der ReiseteilnehmerIn auf einem anderen dauerhaften Datenträger vorzulegen.

3. Zahlungen
3.1 Bei persönlicher Buchung ist sofort eine Anzahlung von 25% des Reisepreises zu leisten. Bei Fernanmeldung (über das Telefon oder anderen Kommunikationskanälen) ist innerhalb von einer Woche ab Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 25% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung für Sprachferien beträgt € 200,00 und muss gleichzeitig mit der Buchung erfolgen.
3.2 Die Restzahlung muss 30 Tage vor Reisebeginn bei der KVW Reisen GmbH eingehen, ohne dass es einer weiteren Aufforderung seitens KVW Reisen GmbH bedarf. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise ist gleichzeitig mit der Buchung der gesamte Reisepreis zu zahlen.
3.3 Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Reisepreises gilt der Vertrag im Sinne von Art. 1456 ZGB als aufgehoben. Der Restbetrag der Zahlung gilt als bezahlt, wenn die Beträge beim Veranstalter eingegangen sind. 

4. Preisänderungen
4.1 Der Kaufpreis einer Pauschalreise kann sowohl erhöht, als auch herabgesetzt werden. Eine Preisanpassung ist nur dann möglich, wenn sie sich unmittelbar ergibt aus einer Änderung:
a)des Preises der Personenbeförderung infolge der Kosten für den Treibstoffoder anderer Energiequellen;
b)der Höhe der Steuern und Gebühren der im Vertrag vereinbartenReiseleistungen, einschließlich der Lande-, Ausschiffungs- und Einschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Durchführung der Pauschalreise beteiligt sind;
c) der für die Pauschalreise relevanten Wechselkursänderungen.
4.2 Bei Gebühren und Steuern, einschließlich der durch das GvD Nr. 257/2010 zur Umsetzung der Richtlinie 2008/101/EG festgelegten carbon tax, entspricht die durch steuerliche Veränderungen erfolgte Preisänderung den von den zuständigen Stellen oder Behörden geforderten Anpassungen.
4.3 Bei den Linien- und Billigflügen und bei den See- und Flusskreuzfahrten entspricht die Preisänderung der von den Fluggesellschaften oder Reedereien erforderlichen Anpassung pro Sitzplatz im Flugzeug oder Schiff und den von den zuständigen Stellen oder Behörden geforderten Anpassungen.
4.4 Bei Pauschalreisen, die Leistungen enthalten, deren Kosten auf der Grundlage der Währung des Bestimmungslandes bestimmt sind, kann der Preis angepasst werden, falls eine Abweichung vom Wechselkurs um mehr als 3% im Verhältnis zu dem zum Zeitpunkt der Buchung der Pauschalreise angewandten Wechselkurs festgestellt wird. Eine Preisänderung ist nicht möglich, wenn die Kosten für die Leistungen im Bestimmungsland bereits entrichtet wurden und die Wechselkursschwankungen sich nicht auf den bei der Buchung der Reise errechneten Preis der Pauschalreise auswirken.
4.5 Bei Buchungen von Billigflügen könnten sich die in den Broschüren, Prospekten und/oder Kostenvoranschlägen angegebenen Preise auch aus anderen als in Art. 4.1. Buchst. a), b) und c) genannten Gründen bis zur endgültigen Buchung der Flüge verändern.
4.6 Übersteigt die Preiserhöhung 8% des Gesamtpreises der Pauschalreise, kann die/der ReiseteilnehmerIn, der/die unverzüglich und innerhalb einer angemessenen Frist darüber informiert wird, das Angebot zur Preiserhörung über 8% annehmen oder vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, jedoch unter der Bedingung, dass innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt der Benachrichtigung zur Erhöhung eine schriftliche Mitteilung an die KVW Reisen GmbH erfolgt. Im Falle einer Stornierung kann die KVW Reisen GmbH dem/der ReiseteilnehmerIn eine Ersatzpauschalreise gleicher oder höherer Qualität anbieten.
4.7 Eine Preiserhöhung ist jedenfalls nur möglich, wenn der Reisende mindestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber mittels Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe der Preiserhöhung und deren Berechnungsmethode in Kenntnis gesetzt wurde. In der gleichen Art und Weise muss der Reisende eine Preissenkung beantragen.
4.8 Im Falle einer Preisminderung ist die KVW Reisen GmbH berechtigt, die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten des jeweiligen Pakets vom zu erstattenden Betrag abzuziehen.

5. Abänderungen der Bedingungen des Pakets und Rücktrittsrecht desReisenden
5.1 Wenn die KVW Reisen GmbH vor Reisebeginn zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen der Pauschalreise gezwungen ist oder die besonderen Vorgaben des Reisenden, die sie akzeptiert hat, nicht mehr erfüllen kann, muss dies dem Reisenden mit Angabe der Art der Änderung, der sich ergebenden Preisänderung, der Frist innerhalb welcher der Reisende an die KVW Reisen GmbH seine Entscheidung für oder gegen die Reise mitteilen soll, die Folgen einer fehlenden Antwort des Reisenden und die mögliche Ersatzpauschalreise mit den jeweiligen Preisen mitgeteilt werden. Alle Informationen müssen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
5.2 Der Reisende kann innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Mitteilung die vorgeschlagene Änderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dafür Stornogebühren anfallen.
5.3 Antwortet der/die ReiseteilnehmerIn nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung, gelten die Änderungen des Angebots als angenommen. Bei Vertragsrücktritt kann die KVW Reisen GmbH dem/der ReiseteilnehmerIn eine Ersatzpauschalreise gleicher oder höherer Qualität anbieten.
5.4 Haben die Änderungen des Reisepauschalvertrages oder der Ersatzpauschalreise eine Minderung der Qualität oder Senkung der Kosten der Pauschalreise zur Folge, so hat der/die ReiseteilnehmerIn Anrecht auf eine angemessene Preissenkung.
5.5 Im Falle eines Rücktrittes vom Pauschalreisevertrag und der Nicht-Annahme der Ersatzpauschalreise erstattet die KVW Reisen GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Beendigung des Vertrages dem Reisenden alle von ihm oder in seinem Namen getätigten Zahlungen.
5.6 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch das Recht vor kleine Änderungen in Bezug auf die Pauschalreise vorzunehmen. Als kleine Änderungen versteht man all jene Änderungen, die keine wesentliche Veränderung der Vertragsbedingungen der Pauschalreise verursachen und somit finden die vorgenannten Bestimmungen in diesem Fall keine Anwendung; im Folgenden werden Beispiele solcher kleinen Veränderungen genannt, wobei nicht ausdrücklich genannten Fälle nicht ausgeschlossen sind:
a)Änderung des Abfahrtsdatums oder der Abfahrtszeit und/oder desAnkunftsdatums oder der Ankunftszeit mit einer Verzögerung von weniger als 24 Stunden;
b)Zusammenlegung auf einem einzigen Flughafen von Abflügen und/oderAnkünften, die ursprünglich von mehreren italienischen oder ausländischen Flughäfen geplant waren, vorausgesetzt, dass die KVW Reisen GmbH die kostenlose Beförderung des Reisenden zum Flughafenersatz vorsieht;
c)Einfügung von Zwischenstopps, die in Italien und im Bestimmungslandursprünglich nicht geplant waren;
d)Ersatz des ursprünglich geplanten Hotels/Unterkunft durch ein anderesHotel/Unterkunft der gleichen Kategorie, unbeschadet der Reiseroute;
e)Ausfall oder Austausch von bloßen Durchfahrten, wobei als solcheReiseetappen gemeint sind, bei denen lediglich die Übernachtung oder ein Essen ohne Besichtigung von Ortschaften oder Denkmälern, sowie die Einschiffung/der Einstig oder Ausschiffung/Ausstieg der Reisenden geplant ist.

6. Reiserücktritt des Reisenden und Stornogebühren
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten gegen Erstattung der dem Veranstalter entstandenen Kosten. Die Nichtteilnahme an der gebuchten Reise gilt als Rücktritt.
6.2 Bei Rücktritt müssen der KVW Reisen GmbH folgende in Prozentpunkten des Reisepreises berechneten Stornogebühren erstattet werden: bis zu 30 Kalendertagen vor Abreise 20%; ab 29 bis 15 Tagen vor Abreise 40%; ab 14 bis 8 Tagen vor Abreise 60%; ab 7 Tagen vor Abreise 100%.
Diese Stornogebühren gelten für alle von der KVW Reisen GmbH organisierten Reisen, sofern im Pauschalreisevertrag nichts anderes vorgesehen ist.
6.3 Im Falle von Rücktritt von Sprachferien gilt folgendes zu berücksichtigen: bei der Stornierung von Flugtickets gelten die Bedingungen der Fluggesellschaften oder der Agentur, die das Ticket ausstellt. Bei Flugtickets, die an bestimmte Tarifbedingungen der Fluggesellschaften gebunden sind, kann die Stornierung zur Zahlung des vollen Ticketbetrags führen. Die gesamten Visumsgebühren werden im Falle einer Stornierung nicht rückerstattet.
6.4 Bei vorzeitiger Beendigung der Reise hat der/die ReiseteilnehmerIn keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung, es muss der volle Preis bezahlt werden.
6.5 Im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die erhebliche Einschränkungen in Bezug auf die Durchführung der Reise oder auf die Beförderung der Reiseteilnehmer zum Bestimmungsort haben, hat der/die ReiseteilnehmerIn das Recht, vor Reiseantritt ohne Zahlung von Stornogebühren vom Vertrag zurückzutreten und die für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen vollständig erstattet zu bekommen. Dem Reisenden ist keine zusätzliche Entschädigung geschuldet.
6.6 Bei Abschluss des Reisevertrages außerhalb von Geschäftsräumen hat der/die ReiseteilnehmerIn das Recht, innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Vertragsabschluss oder ab Erhalt der Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen, wenn diese erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss dabei weder begründet werden noch fallen hierfür Stornogebühren an. Bei Pauschalreisepaketen, die zu einem deutlich niedrigeren Preis als zu dem Normalpreis angeboten werden, ist das Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen. In diesen Fällen wird von der KVW Reisen GmbH auf die Preissenkung hingewiesen und der Ausschluss des Rücktrittsrechts angemessen hervorgehoben.
6.7 Der Reisende kann auch ohne Zahlung von Stornogebühren in den unter Art. 4.6 und 5.2 genannten Fällen vom Vertrag zurücktreten.
6.8 Die Rücktrittserklärung muss für die Gültigkeit schriftlich gemäß Art. 1352 des ZGB eingegangen sein.
6.9 Es ist nicht gestattet, von einzelnen Dienstleistungen, die Teil der Pauschalreise sind, zurückzutreten, einschließlich touristischer Dienstleistungen, die nicht mit Transport oder Unterkunft zusammenhängen, wie z.B.: Führungen, Ausstellungen, Besichtigungen, Ausflügen, etc.

7. Rücktritt von Seiten der KVW Reisen GmbH
Die KVW Reisen GmbH kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und dem/der ReiseteilnehmerIn die für Pauschalreise geleistete Zahlung vollständig rückerstatten; die KVW Reisen GmbH ist jedoch in folgenden Fällen nicht zu einer zusätzlichen Entschädigung verpflichtet:
a)wenn die für die Pauschalreise vertraglich festgelegteTeilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Reisende innerhalbder im Vertrag festgelegten Frist und auf jeden Fall bei Reisenvon mehr als sechs Tagen spätestens innerhalb von 20 Tagenvor Beginn der Reise, bei Reisen von zwei bis sechs Tagenspätestens innerhalb sieben Tagen vor Beginn der Reise und bei Reisen von weniger als zwei Tagen spätestens innerhalb 48Stunden vor Beginn des Reise über den Ausfall der Reise inKenntnis gesetzt wird;
b)wenn die KVW Reisen GmbH aufgrund unvermeidbarer undaußergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, den Vertragzu erfüllen und der/die ReiseteilnehmerIn darüber unverzüglichund vor Reisebeginn in Kenntnis gesetzt wird.

8. Abtretung des Vertrages an einen anderen Reisenden
8.1 Der Reisende kann, mit Vorankündigung auf einem dauerhaften Datenträger spätestens sieben Tage vor Reisebeginn, den Pauschalreisevertrag an eine andere Person abtreten, sofern Letztere alle Voraussetzungen erfüllt, um die vertraglichen Leistungen entgegenzunehmen.
8.2 Der abtretende und eintretende Reisende haften gegenüber der KVW Reisen GmbH solidarisch für die Zahlung der Reise und alle Abgaben, Steuern und sonstigen Nebenkosten, einschließlich der Verwaltungskosten und aufgrund der Vertragsabtretung anfallenden Bearbeitungskosten. Die KVW Reisen GmbH informiert den abtretenden Reisenden über die Kosten der Abtretung und legt die Belege zum Nachweis der aufgrund der Abtretung entstandenen Zusatzkosten und Gebühren vor.
8.3 Falls die Fluggesellschaften die Möglichkeit einer Abtretung des Vertrages an einen anderen Reisenden oder die Rückerstattung des bezahlten Betrags für das bereits ausgestellte Ticket nicht vorsehen, ist eine Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge für das Flugticket und der Austausch des Reisenden im Falle einer Abtretung der Pauschalreise nicht möglich; in der Folge kann es zum Verlust der Buchung oder zur Veränderung der zuvor angewandten Flugpreise kommen.

9. Vom Reisenden gewünschten Änderungen der Reisebedingungen/Umbuchung
Vom Reisenden gewünschte Änderungen der Reisebedingungen/Umbuchungen werden von der KVW Reisen GmbH wie Stornierungen behandelt und es finden somit die oben angeführten Stornobedingungen Anwendung.

10. Ersatz von Reiseleistungen
10.1 Kann nach Reisebeginn aufgrund von nachträglich eingetretener und der KVW Reisen GmbH nicht anzulastender Umstände, ein wesentlicher (wert- oder qualitätsmäßiger) Teil der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen nicht erbracht werden, so verpflichtet sich die KVW Reisen GmbH ohne Preiszuschlag qualitätsmäßig geeignete Ersatzleistungen, wenn möglich qualitativ gleichwertig oder hochwertiger als die im Vertrag festgelegten Leistungen, anzubieten, damit die Reise fortgesetzt werden kann.
10.2 Handelt es sich bei den vorgeschlagenen Ersatzleistungen um Leistungen geringerer Qualität als im Pauschalreisevertrag vorgesehen, gewährt der Veranstalter dem Reisenden eine angemessene Preissenkung.
10.3 Die vorgeschlagenen Ersatzleistungen dürfen vom Reisenden jedoch nur abgelehnt werden, wenn diese nicht vergleichbar sind mit den imPauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen oder wenn die gewährte Preissenkung unzureichend ist.

11.Haftung der KVW Reisen GmbH
11.1 Die KVW Reisen GmbH ist für die Ausführung der im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Leistungen verantwortlich. Der/Die ReiseteilnehmerIn ist verpflichtet die KVW Reisen GmbH unverzüglich über eventuelle Mängel bei der Erbringung der vom Vertrag vorgesehenen Leistungen in Kenntnis zu setzen. Die Beschwerden sind gemäß dem in Art. 12 vorgesehenen Verfahren einzureichen.
11.2 Der/Die ReiseteilnehmerIn hat keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz, wenn der Mangel von dem/der Reisenden selbst oder von einem Dritten, der nicht mit der Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Leistungen betraut ist, verschuldet ist oder wenn der Mangel auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Die Preisminderung und/oder der Schadenersatz werden vom CdT, vom Gemeinschaftsrecht und von den geltenden internationalen Übereinkommen geregelt.

12. Beschwerden
12.1 Der/Die ReiseteilnehmerIn ist verpflichtet, seine/ihre Beschwerden unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (Reiseleiter, Hotel usw.) und/oder der KVW Reisen GmbH mitzuteilen, damit der Mangel umgehend behoben werden können.
12.2 Wurde der Mangel nicht während der Reise vor Ort behoben, kann eine schriftliche Beschwerde innerhalb von 10 Tagen ab vertraglich vereinbartem Reiseende bei der KVW Reisen GmbH eingereicht werden.
12.3 Unterlässt der/die ReiseteilnehmerIn umgehend und rechtzeitig den Mangel der örtlichen Reiseleitung und/oder KVW Reisen GmbH mitzuteilen, verwirkt er/sie jeden Anspruch auf eine Herabsetzung des Reisepreises und/oder auf Schadenersatz.
12.4 Bei Sprachferien ist die Beanstandung sowohl der örtlichen Schule als auch der KVW Reisen GmbH mittels Fax oder E-Mail mitzuteilen.

13. Versicherungen
13.1 Die KVW Reisen GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und (wo nicht im Preis inbegriffen) eine Reiseversicherung. Ein Versicherungspaket inklusive Rücktrittsversicherung bzw. nur eine Reiseversicherung kann auch direkt bei der KVW Reisen GmbH abgeschlossen werden. Die KVW Reisen GmbH bietet zu diesem Zweck Polizzen von ALLIANZ TRAVEL an. Der/Die ReiseteilnehmerIn verpflichtet sich, die Vertragsbedingungen der Polizzen vor einem eventuellen Abschluss genauestens zu überprüfen. Falls eine Reiseversicherung bereits im Preis inbegriffen ist, ist der/die ReiseteilnehmerIn angehalten, sich über diese zu informieren, um selbst eine eventuelle Zusatzversicherung abzuschließen. Auf Anfrage kann eine Stornoversicherung für den Flug abgeschlossen werden. 13.2 Die KVW Reisen GmbH hat folgende Versicherungen abgeschlossen: Versicherung für die zivilrechtliche Haftung bei Schadenersatz, der durch die Verletzung der mit dem Pauschalreisevertrag eingegangenen Verpflichtungen entsteht: REVO Insurance S.p.A. OX00020285 Versicherung zur Deckung des Insolvenz- oder Konkursrisikos der KVW Reisen GmbH gemäß Art. 47 des CdT: Nr. 2308 Fondo Vacanze Felici S.c.a.r.l. Nr. 2308

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Im Vertrag wird der/die ReiseteilnehmerIn über die gesetzlichen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen informiert. Der/Die Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Kosten und Folgen die aufgrund der Nichterfüllung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des/der Reisenden.

15. Privacy
Die personenbezogenen Daten werden gemäß GDPR 679/2016 verarbeitet. Ausführliche Informationen über den Datenschutz und über die Rechte der betroffenen Personen finden Sie unter kvwreisen.eu oder erhalten Sie direkt von KVW Reisen GmbH.

16. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung und der Ausführung des Pauschalreisevertrages ergeben, ist das Gericht Bozen zuständig.

WICHTIGER HINWEIS:
Verpflichtende Mitteilung im Sinne des Art. 17 Gesetz Nr. 38/2006.
„Die Verbrechen der Prostitution und der Kinderpornographie werden vom italienischen Gesetz mit der Gefängnisstrafe geahndet, auch wenn dieselben im Ausland verübt werden“.